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   VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21   

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https://dejure.org/2021,9116
VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21 (https://dejure.org/2021,9116)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.03.2021 - 1 B 32/21 (https://dejure.org/2021,9116)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. März 2021 - 1 B 32/21 (https://dejure.org/2021,9116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der geplanten Illumination "Lumen+Colour: Gesichter einer Stadt" ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21
    Die Freiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG betrifft den "Werkbereich" des künstlerischen Schaffens in prinzipiell gleicher Weise wie den "Wirkbereich" der Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213-231).

    Wenn die drohende Beeinträchtigung dieser geschützten hochrangigen Rechtsgüter schwerwiegend ist, muss die Freiheit der Kunst zurückzutreten, soweit dies zur Abwendung einer dem Leben und der Gesundheit anderer Menschen drohenden Gefahr erforderlich ist (vgl. zur Abwägung BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213-231, Rn. 39).

  • VG Schleswig, 24.02.2021 - 1 B 16/21

    Coronavirus: Tätigkeit als Musiker im öffentlichen Raum verboten

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21
    Die Verordnung zielt darauf, solche Kontakte im Interesse des Infektionsschutzes zu begrenzen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 1 B 16/21 -, Rn. 8, juris).

    Bei dem Projekt besteht letztlich kein Unterschied zu anderen künstlerischen Darbietungen und Musikveranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden (vgl. zum Straßenmusiker VG Schleswig, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 1 B 16/21 -, juris).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21
    Die Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit ist durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vorbehaltlos gewährleistet; weder die Schrankenbestimmungen des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG noch die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG gelten unmittelbar oder analog (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173-227).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 07.05.1987- 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 3 MR 1/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21
    Die Vorschrift § 5 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung verstößt aller Voraussicht nach nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. allgemein zur Verfassungsmäßigkeit der Verordnung ausführlich Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 3 MR 1/21 -, juris und aktuell: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 3 MR 6/21 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - 20 U 131/13

    Ansprüche wegen Verletzung einer Wortmarke durch Veranstaltung einer Party unter

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21
    Nach der Begründung zu § 5 Corona-BekämpfVO ist eine Veranstaltung ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt (vgl.OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juli 2014, I-20 U 131/13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21

    Corona-Lockdown - Auch Friseure bleiben noch geschlossen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21
    Die Vorschrift § 5 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung verstößt aller Voraussicht nach nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. allgemein zur Verfassungsmäßigkeit der Verordnung ausführlich Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 3 MR 1/21 -, juris und aktuell: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 3 MR 6/21 -, juris).
  • VG Schleswig, 04.02.2021 - 1 B 10/21

    Corona: Erfolgreicher Eilantrag gegen Maskenpflicht zwischen 22.00 und 24.00

    Auszug aus VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21
    Denn gerade diese Ungewissheit erfordert, dass auch Maßnahmen getroffen werden, die nur möglicherweise geeignet sind, die Verbreitung des Virus einzudämmen, solange ihre Nicht-Eignung nicht feststeht bzw. jedenfalls ganz überwiegend anzunehmen ist (VG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 1 B 10/21 -, Rn. 12, juris).
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